Wärmeschutz
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten:
Es fasst das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen Regelwerk mit der Bezeichnung „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) zusammen.
Kurz: Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.
Es gibt Änderungen für den Gebäudebestand und den Neubaubereich.
Für Fragen zum GEG stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungen
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Mehr erfahrenMeine Qualifikationen und Zulassungen:
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Dozent für Wärmeschutz an der Sachverständigen Akademie Aachen und der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK)
- Akkreditierter European Energy Award®-Berater für Städte, Gemeinden und Landkreise (2009-2011)
- Ausstellungsberechtigt für Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäudegelistet in der KfW-Beraterbörse
- Eingetragener Energieberater Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
- freier Anbieter für Energiedienstleistungen bei der Energieagentur NRW
- Beratung für Neubauten und bestehende Gebäude
- Wärmeschutznachweise nach Landesbauordnung
- Beratung über sinnvolle und wirtschaftliche energetische Investitionen und Fördermöglichkeiten.
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Falls Sie auf unserer Seite keine passende Lösung für Ihr Anliegen finden, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer individuellen Lösung und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.